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21.03.2020 Wichtige Information bezüglich Betreuung in den Osterferien

Liebe Eltern der Volksschule Aigen! Ich wende mich mit einem besonderen Anliegen an Sie und möchte Ihnen den gestrigen Aufruf des Bildungsministers Dr. Heinz Faßmann zukommen lassen. Bitte melden Sie sich wie beschrieben bis 1.4. formlos per Mail bei mir in der Direktion, wenn Sie zu einer der beschriebenen „systemerhaltenden“ Berufsgruppe gehören und Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes auch während der Osterferien haben sollten. 

Veronika Danzmayr-Steinbach

 

 

 20.3.2020

Betreuung an Schulen während der Osterwoche – Allgemeine Vorgehensweise

Jenes Betreuungsmodell, das im Schulwesen von 16.3. bis einschließlich 3.4. festgelegt ist, wird auf die Osterwoche ausgedehnt. Eine bedarfsgerechte Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Schulen soll gewährleistet werden. Die Betreuung in der Osterwoche soll von Montag, dem 6.4., bis Donnerstag, 9.4., zu denselben Zeiten wie in normalen Schulwochen gewährleistet werden. Das Angebot am Freitag, dem 10.4., (Karfreitag) soll bis 12.00 Uhr gewährleistet sein.

Seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung erfolgt dazu ein Aufruf an alle Lehrerinnen und Lehrer, die keiner der definierten Risikogruppen angehören, sich freiwillig für Betreuungstätigkeiten in Schulen während der Osterferien zu melden. Die Einteilung der Betreuungsleistung von 6.4. bis 10.4. erfolgt wie bisher über die Schulleiterinnen und Schulleiter schulautonom.

Die Direktionen aller österreichischen Volksschulen, NMS, Sonderschulen und AHS (Langform) werden durch ein Schreiben des Bildungsministeriums ersucht, am Montag, dem 23.3., (idealerweise) per Mail oder (wenn eine Mailadresse nicht verfügbar ist) telefonisch bei den Eltern und Erziehungsberechtigten abzufragen, ob in der Osterwoche – an einzelnen Tagen oder vielleicht für die ganze Woche (einschließlich Karfreitag) – der Bedarf für Betreuung besteht.

Eltern und Erziehungsberechtigte richten die diesbezügliche Bedarfsmeldung bis 1.4.2020, 9.00 Uhr, formlos an die jeweilige Direktion. Die gesammelte Bedarfsmeldung der Schule ergeht bis 1.4.2020, 20.00 Uhr, von der Direktion an die Bildungsdirektion. Dadurch soll ein bundesweiter Überblick über den Bedarf hergestellt werden.

Alle Lehrerinnen und Lehrer – unabhängig von der jeweiligen Zuständigkeit – die keiner der der definierten Risikogruppen angehören und bereit sind, in der Osterwoche Betreuungstätigkeiten zu übernehmen, melden sich bei ihrem jeweiligen Schulstandort (Direktion). Die Direktion sammelt die Meldungen und leitet diese bis Freitag, 27.3., 9.00 Uhr, an die jeweilige Bildungsdirektion weiter. Die Einteilung am Schulstandort erfolgt schulautonom durch die Direktion. Diese achtet auch darauf, dass keine Lehrerinnen und Lehrer, die zu den Risikogruppen zählen, eingeteilt werden.

Unser gemeinsames Ziel muss sein, dass an jeder Schule, bei der für die Osterwoche von Eltern und Erziehungsberechtigten ein Bedarf für Betreuung angemeldet wird, dieser auch am Standort abgedeckt werden kann. Sofern erforderlich, werden die Bildungsdirektionen angewiesen, durch Zuteilung von freiwillig gemeldeten Lehrerinnen und Lehrern die Betreuung an Standorten sicherzustellen.

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