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3. COVID-19 Notmaßnahmenverordnung, gültig ab 25.01.2021

Liebe Eltern der Volksschule Aigen!
Mit 25.1.21 tritt die 3.COVID-19- Notmaßnahmenverordnung in Kraft. Alle Maßnahmen der vorherigen Verordnung bleiben bestehen.
Um der 50-70% höheren Ansteckungsgefahr einer Virusmutation zu begegnen, gibt es zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.
Hier einige wichtige Veränderungen, die auch unseren Schulbetrieb betreffen:

Mindestabstand/ Masken/Betreuung/Stundenplan

Der Mindestabstand wird auf 2 Meter erhöht. Lehrpersonen und Personen, die in der Schulverwaltung arbeiten, haben FFP2-Masken zu tragen.
Die FFP2-Masken-Pflicht entfällt, wenn alle sieben Tage das negative Ergebnis eines Antigen-Tests oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 vorgewiesen wird. In Volks- und Sonderschulen gilt die MNS-Pflicht für Schüler/innen nur außerhalb der Klassen- und Gruppenräume.
Die Schulbehörde kann jedoch für bis zu zehn Tage anordnen, dass alle Personen während des gesamten Tages im gesamten Schulgebäude Mund-Nasen- Schutz zu tragen haben, sofern COVID-19-Verdachtsfälle aufgetreten sind.
Die Schulleitung oder von dieser ermächtigte Lehrpersonen können jedoch auch in Volks- und Sonderschulen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Unterrichtsstunden oder von Teilen von diesen anordnen, wenn der Unterricht in klassenübergreifenden Gruppen erfolgt.
Darüber hinaus kann die Schulbehörde in Bezirken mit hohem Infektionsgeschehen vorübergehend das Tragen eines MNS anordnen.

Es besteht seitens des Bildungsministeriums der Appell, Kinder nur in dringenden Fällen zur Betreuung anzumelden, damit die gesetzten Maßnahmen zu einer Senkung der Infektionszahlen beitragen.

Die Anmeldungen für die kommende Woche (25.1. – 29.1.) zur BETREUUNG sind an unserer Schule allerdings wieder in einigen Klassen so hoch, dass keinesfalls der erforderliche Abstand gewähreistet werden kann.
Deshalb haben wir ab sofort den TURNSAAL wieder für die Betreuung eingerichtet.
Um diesen zusätzlichen Betreuungsaufwand personell zu organisieren, finden KEINE Förderstunden, unverbindlichen Übungen (Kreatives Gestalten), Schulversuch Englisch, GLZ-Lernstunden und Werkteilungen statt. Für einige Klassen bedeutet dies ab sofort einen (teilweise) geänderten Stundenplan. Diese werden von der/m Klassenlehrer*in informiert.

 

Selbsttests

Zur weiteren Senkung des Infektionsrisikos sollen in Kombination mit den bereits gültigen Hygienemaßnahmen regelmäßige, freiwillige und kostenlose Antigen-Selbsttests in einem Rhythmus von mindestens einmal pro Woche am Schulstandort angeboten werden. Dazu stellt das BMBWF die nötigen Testkits zur Verfügung.

Im Zusammenhang mit den Selbsttests ist Folgendes zu beachten:

Schülerinnen und Schüler an Volks- und Sonderschulen bekommen einzeln verpackte Testkits mit nach Hause und führen den Antigen-Selbsttest mit Unterstützung der Eltern/Erziehungsberechtigen durch. Informationen zur Durchführung erhalten die Eltern/Erziehungsberechtigten über das vom BMBWF erstellte Instruktionsvideo oder den Informationsfolder. Beides ist unter www.bmbwf.gv.at/selbsttest abrufbar. Bei positivem Testergebnis kontaktieren die Eltern/Erziehungsberechtigten bitte 1450.

Ich ersuche Sie im Sinne unsere ALLER Gesundheit DRINGEND, dieses Angebot wahrzunehmen und Ihr Kind regelmäßig zu Hause zu testen! Die Testergebnisse müssen NICHT in der Schule bekannt gegeben werden.

3. Semesterferien und Schulnachricht/Semesterzeugnis

8 & 9 C-SeVO 2021 Die Schulnachrichten bzw. Semesterzeugnisse werden den Schülerinnen und Schülern an einem der ersten beiden Unterrichtstage des Sommersemesters übergeben. Schülerinnen der 4. Schulstufe bzw. deren Erziehungsberechtigte können beantragen, dass sie die Schulnachricht bereits vor diesem Zeitpunkt erhalten. In diesem Fall ist die Schulnachricht persönlich und einzeln unter Einhaltung der Hygienebestimmungen zu übergeben.

Sie werden von der/m Klassenlehrer*innen informiert, WIE die Übergabe stattfinden wird.

4. Anmeldungen zur BETREUUNG und für die Nachmittagsbetreuung

Die Eltern werden gebeten, eine ev. Anmeldung für die Betreuung in der Woche vor den Semesterferien (1.2. – 5.2.2021) bis spätestens Donnerstag, 28.1. bei der/m Klassenlehrer*in bekannt zu geben.

Dasselbe gilt auch für die Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung. Die Anmeldungen bitte jeweils DIREKT und ausschließlich an Lehrer*in/NABE richten!

5. Semesterschule
Seitens des Bundesministeriums gab es die Ankündigung, dass bei Bedarf Semesterschulen zur Förderung/ zum Aufholen des Lernstoffes eingerichtet werden können. Da es an unserer Schule kein Personal für diese Aufgabe gibt, wird es hier auch KEINE SEMESTERSCHULE geben. Sollten Sie allerdings Bedarf/Interesse für einen anderen Standort haben, ersuche ich um Bekanntgabe in der Direktion.

Wie die konkrete Vorgehensweise NACH den Semesterferien sein wird, ist noch offen. Sie werden jedoch sobald als möglich verständigt!

Mit freundlichen Grüßen, Veronika Danzmayr-Steinbach, 24.01.2021

pdf3.covid-19-notmv_bgbla_2021_ii_27.pdfsig.pdf

pdfelternbrief_24.01.2021.pdf

pdferlass_schulbetrieb_ab_25_01_2021_final.pdf

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