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Schulbetrieb ab 10.01.2022 - Sicherheitsphase wird bis 28.Februar fortgeführt

Liebe Eltern der Volksschule Aigen!

Ich hoffe, Sie und Ihre Familie hatten schöne und erholsame Weihnachtsferien.
Zum Start in das Neue Jahr 2022 schicke ich Ihnen Informationen aus dem Bundesministerium.
Um bereits morgen mit einem möglichst geordneten Schulbetrieb beginnen zu können, möchte Sie jedenfalls dringend bitten, dass Ihr Kind bereits VOR dem morgigen Schulbesuch einen Antigentest macht!

Mit freundlichen Grüßen, Veronika Danzmayr-Steinbach

Betreff: Schulbetrieb ab 10. Jänner: Verlängerung der Sicherheitsphase bis 28. Februar 2022

Sehr geehrte Frau Direktorin, sehr geehrter Herr Direktor!

Mit den Maßnahmen, die im November und Dezember an den Schulen umgesetzt wurden, konnte dank Ihrer Hilfe das Infektionsgeschehen gedämpft werden. Um trotz der neuen Virusvariante Omikron weiterhin einen sicheren Schulalltag zu gewährleisten, wird die Sicherheitsphase, mit der wir am 10. Jänner an den Schulen ins neue Jahr starten, bis 28. Februar verlängert. In ganz Österreich findet daher weiterhin Unterricht nach den Regelungen der Risikostufe 3 und der Sicherheitsphase statt.

Hier die wichtigsten bereits bekannten Regelungen sowie einige Neuerungen im Überblick:

Mindestens 3 verpflichtende Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler (Kombination PCR- und Antigentest)  

In den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Oberösterreich werden alle Schüler in KW2 (ab 10.1.2022) zweimal pro Woche PCR getestet. In den übrigen Bundesländern erfolgt in dieser Woche eine PCR-Testung.
NEU ab 17. Jänner: 2 PCR-Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler in allen Bundesländern. 
NEU ab 17. Jänner: Allen Lehrkräften und dem Verwaltungspersonal stehen pro Woche zwei PCR-Tests zur Verfügung.
Für ungeimpfte Lehrkräfte und ungeimpftes Verwaltungspersonal sind zwei PCR-Tests pro Woche verpflichtend.

Maskenpflicht für alle Personen, die sich in der Schule aufhalten – im gesamten Schulgebäude (auch in den Klassen- und Gruppenräumen)

In der Primar- und Sekundarstufe I tragen alle Schülerinnen und Schüler zumindest einen Mund-Nasen-Schutz.
Eine FFP2-Maskenpflicht gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sowie für alle Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal.
KEINE Maskenpflicht im Freien aufgrund des kontrollierten Settings an Schulen (bestehendes Testmanagement und hohe Impfquote in Schulen)

Einheitliche Vorgangsweise bei Infektionsfällen in einer Klasse und Kontaktpersonenmanagement

Tritt ein Infektionsfall in einer Klasse auf, so werden die anderen Schülerinnen und Schüler an den folgenden fünf Schultagen täglich mit einem Antigen-Schnelltest getestet.
Wichtig: bitte achten Sie darauf, stets genügend Antigentests an Ihrer Schule vorrätig zu haben und bestellen Sie bei Bedarf rechtzeitig über das BBG-Portal nach.T
reten binnen drei Tagen zwei oder mehr Infektionsfälle in einer Klasse auf, so wird für die gesamte Klasse Distance-Learning angeordnet.
Wer FFP-2 Maske (bzw. in Primar- und Sekundarstufe I MNS) trägt oder „geboostert“ ist, ist keine Kontaktperson mehr und wird nicht abgesondert.
Bei Kindern, die noch keine Booster-Impfung erhalten können, gilt auch der 2. Stich.
Positiv getestete Personen können sich nach 5 Tagen mittels PCR-Test „freitesten“.

Weiterführende Details sowie aktuelle Regelungen bzgl. Pädagogik und Schulorganisation, Externistenprüfungen, Aufnahmeverfahren (u. a. Schüler/inneneinschreibung) entnehmen Sie bitte dem aktuellen Erlass, der Ihnen unter www.bmbwf.gv.at/schulbetrieb zum Download zur Verfügung steht. Die zugehörige Verordnung befindet sich in Ausarbeitung.

Mit besten Grüßen

Ihr Team Kommunikation 

pdferlass_schulbetrieb_20220110.pdf

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