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Erlass des BMBWF 2022-0.081.015 vom 2. Februar 2022


Informationen zum Schulbetrieb ab 7. Februar 2022 – Rückkehr zur Normalität
Ab 7. Februar 2022 werden auch im Schulbereich stufenweise Schritte gesetzt, mit denen nach und nach wieder Normalität im Schulalltag einkehren soll. Oberstes Ziel ist es jedenfalls weiterhin, einen geregelten Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Deshalb können diese Schritte nur in Abstimmung mit den befassten Expertinnen und Experten der GECKO und der Corona-Kommission und gemäß der Entwicklung des Infektionsgeschehens gesetzt werden.
Abweichend von den Bestimmungen gemäß Erlass des BMBWF vom 7. Jänner 2022 (BMBWF 2022-0.011.043) werden folgende Änderungen bekannt gegeben:


Entfall der Maskenpflicht in Bewegung und Sport
Ab Montag, 7. Februar 2022 wird die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler aller Schultypen in Bewegung und Sport aufgehoben.

Kontaktsportarten sollen möglichst vermieden werden.

Es ist auf eine gute Durchlüftung der Räume vor und nach jeder Unterrichtsstunde zu achten.

Für Lehrpersonal bleibt die Maskenpflicht (FFP2-Maske) aufrecht.
Vorgangsweise bei Auftreten von Corona-Fällen

Treten in einer Klasse bei den Schüler/innen zwei PCR-bestätigte Corona-Fälle innerhalb von drei Tagen
1 auf, kann die Klasse durch eine Verordnung der Bildungsdirektion in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde zeitlich befristet (fünf Kalendertage) auf Distance Learning umgestellt werden. Die Schüler/innen der betroffenen Klasse erhalten in dieser Phase von der Schule drei Antigen-Schnelltests. Dies dient der Kontrolle und einer sicheren Rückkehr in den Präsenzunterricht nach Ende des Distance Learnings. Bei der Feststellung der PCR-bestätigten Corona-Fälle unter Schüler/inne/n werden jene genesenen Schüler/innen, die innerhalb der vorgesehenen Frist für den Genesenstatus liegen, nicht eingerechnet.

Eine Durchmischung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Klassen (z.B. im Sprach-Religions- oder auch Sportunterricht) ist weiterhin möglich.
1 In den Bundesländern Salzburg und Tirol bestehen Sonderregelungen.
2
Alle weiteren Bestimmungen gemäß Erlass des BMBWF vom 7. Jänner 2022 (BMBWF 2022-0.011.043) sind weiterhin aufrecht. Sollten in den nächsten Wochen weitere Lockerungen möglich sein, so werden diese in einem Folgeerlass bekannt gegeben.

pdfschulbetrieb_20220202_erlass.pdf

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